Tattoo-, Permanent-Make-up und Piercingstudios fallen unter das Labensmittelgesetzt. In der Verordnung über Gegenstände für Humankontakt (SR 817.023.41) sind die Rechtsgrundlagen geregelt.
Déjà Vu erfüllt alle geforderten Vorgaben zu PMU-Farben (Pigmente), Arbeitsinstrumenten, hygienischem Umgang im Betrieb und Selbstkontrollpflicht.
Sie können sicher sein, dass Déjà Vu auch in diesem Aspekt alles für Sie tut.